Vorgründungs- oder Nachfolgecoaching

Als Existenzgründer oder Betriebsnachfolger können Sie das Vorgründungs- oder Nachfolgecoaching-Programm der Bayerischen Staatsregierung in Anspruch nehmen. Es eignet  zum Beispiel für die Erstellung eines effektiven Marketingkonzeptes.

Voraussetzungen
Das Coachingprogramm kann nur für Unternehmen genehmigt werden, die sich in der Vorgründungsphase befinden. Das heißt, bei Antragsstellung darf das Unternehmen noch nicht gegründet oder übernommen worden sein.

Fördersumme
Die Gründer erhalten einen Zuschuss von bis zu 70 % des Honorars. Die maximale Förderung beträgt 10 Tagewerke bis zur Ausschöpfung der maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000 €. Die maximale Förderung beträgt also 5.600 €.

Antragsstellung
Das Vorgründer- oder Nachfolgecoaching bedarf einer vorherigen Genehmigung der zuständigen Handwerkskammer oder der Industrie- & Handelskammer. Wir erstellen mit Ihnen gemeinsamen die erforderlichen Formulare und kümmern uns auch um schnelle und ordnungsgemäße Abrechnung.

Sie haben noch Fragen?

Tel. 0931 – 35 95 423
office@empathie-agentur.de
kostenfreier Videochat

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Eine professionelle Marketing- und Vertriebsberatung trägt zur Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens bei. Aus diesem Grund wird diese Dienstleistung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) gefördert.

Voraussetzungen

  • Sie haben weniger als 250 Beschäftigte
  • Ihr Jahresumsatz ist geringer als 50 Mio. Euro
  • Ihr Unternehmenssitz ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
  • Sie beauftragen einen bei der BAFA registrierten (Marketing)berater
    (Fredy Groth, Inhaber und Gründer der empathie agentur ist dort registriert)

Max. Fördersumme

  • Bemessungsgrundlage 3.500 €
  • 50% Förderung = 1.750 €

Antragsstellung

  • Die Förderung muss online bei der BAFA beantragt werden
  • Wir erstellen diesen Antrag auf Wunsch in Ihrem Namen
  • Wir reichen nach Abschluss alle Daten auf Wunsch in Ihrem Namen bei der BAFA ein

Ausgenommen sind

  • Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Heilpraktiker, Psychotherapeuten, etc.
  • Erzeuger landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse, z.B. Landwirte, Fischer etc.
  • Religionsgemeinschaften und Stiftungen
  • Unternehmen im Insolvenzverfahren oder Zwangsvollstreckung

Detaillierte Informationen und Antragsstellung finden Sie hier: www.bafa.de

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